"Kompetent und unkompliziert."

Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit über 30 Jahren am Ort und in der Region Herzogtum Lauenburg zwischen Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Schwerin verwurzelt. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei betreuen unsere Mandanten flexibel und überregional.

Unsere Expertise in Vertragsverhandlungen oder Streitfällen ist gradlinig auf Ihre Interessen zugeschnitten. Wir begleiten Sie langfristig und vertrauensvoll. Wir erarbeiten mit Ihnen den guten Weg, die passende Strategie, das überzeugende Argument.

Notare

Als Notare mit dem Amtssitz in Mölln sind unsere Kerntätigkeiten Beurkundungen und Beglaubigungen. Vor allem aber geht es darum, Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Rechtsangelegenheiten zu erarbeiten.

Der Notar ist dabei grundsätzlich unparteiisch, unabhängig und objektiv.

Unsere Kompetenzen im Mittelpunkt

Unternehmensberatung

„Wir haben seit Jahren keinen Anwalt gebraucht“ – das mag eine selbstbewusste Maxime eines geschickten Unternehmers sein. Gleichwohl empfiehlt es sich, genauer hinzusehen. Die Rechtslandschaft im wirtschaftlichen Kontext ist in stetigem Wandel, die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung sind vielfältig.

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bedarf es nicht des Streits. Selbstverständlich kann eine zeitig eingeholte, exakte juristische Expertise in Verhandlungen und bei der Abwendung von streitigen Auseinandersetzungen äußerst hilfreich sein.

Ein großer Wert liegt zugleich in der vorausschauenden Begleitung Ihres wirtschaftlichen Erfolges, sei es für die effektive Lösung des im Alltag anfallenden Einzelfalls, sei es für die beratende Begleitung Ihrer Projekte, sei es für die Themenbereiche „Compliance“, oder das „Corporate Housekeeping“. In diesen Bereich fallen unsere Kompetenzen z.B. im Arbeitsrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir bieten Ihnen den Service einer externen Rechtsabteilung als kontinuierliche Beratung oder nach Bedarf.

Wir blicken mit Ihnen voraus und leisten gerne Unterstützung bei der optimalen Ausrichtung Ihres Unternehmens in rechtlicher Hinsicht. Wir erörtern mit Ihnen Compliance-Anforderungen und erarbeiten entsprechende Organisationsstrukturen. Wir entwickeln den Fahrplan zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und entwerfen die Beschlüsse für die Gremien. Wir prüfen das Set-up Ihrer Verträge, Satzungen und und AGB. Sie dürfen sich stets auf unser fundiertes, wirtschaftliches Verständnis und eine daraus folgende ökonomisch sinnvolle Vorgehensweise verlassen.

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Immobilienprojekte

Hochwertiger Wohnraum und moderne Infrastruktur, nicht zuletzt für die heute unverzichtbare digitale Kommunikation machen das Leben im (vermeintlich) ländlichen Raum zwischen den Metropolen nachweislich attraktiv. Leben und Arbeiten inmitten der erholsamen Natur, verbunden mit Raum für die familiäre Entfaltung liegen im Trend.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Projektentwicklung und Planung von Beginn an und kontinuierlich, sei es zu Anfang in Fragen des Bauplanungsrechts, ggf. der Grundbuchbereinigung, bei der Erreichung von Baurechten, bis hin zur begleitenden Beratung Ihrer Vermietungen und Verwaltung.

Wenn Sie es wünschen, prüfen wir auch Ihr zur Veräußerung oder zum Erwerb bestimmtes Portfolio auf beachtenswerte rechtliche Aspekte und empfehlen passgenaue vertragliche Gestaltungen.

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Privatmandate

„Family Business“ – familiäre Angelegenheiten sind nicht selten Angelegenheiten über wesentliche Werte in privater Hand. Zugleich sind vielfältige Familienkonstellationen Alltag, die sich aus ebenso vielfältigen Lebensläufen ergeben können.

In rechtlicher Hinsicht gestalten sich familiäre Verhältnisse nicht von selbst, sondern stellen bisweilen eine Herausforderung dar. Dies gilt beispielsweise, wenn es darum geht, rechtliche Handlungssicherheit füreinander zu schaffen, zu Lebzeiten Vermögenswerte (um-) zu verteilen und dabei allen Interessen gerecht zu werden. Solche Vorhaben sind gut beraten, wenn sie in Ruhe besprochen und effektiv vorbereitet werden.

Geordnete Verhältnisse sind die Basis für ein gesundes und beruhigtes Leben und Erfolg in der beruflichen oder unternehmerischen Entwicklung. Die Ordnung kann man herstellen, wird sie gestört, ist durch professionelles und zielgerichtetes Handeln zu helfen.

Wir beraten Sie vorausschauend und auch im Falle von akutem Handlungsbedarf. Wir bieten Ihnen hierfür unsere Expertise in erbrechtlichen Angelegenheiten, z.B. besprechen und entwerfen wir mit Ihnen Ihre Nachlassplanungen, unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen in einem Erbfall (z.B. Pflichtteilsansprüche, Auskunftsansprüche oder bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft). Wir unterstützen Sie in familienrechtlichen Fragestellungen oder bei Ihrer Scheidung. Stehen im Job Veränderungen an, steht Ihnen unsere fachanwaltliche Expertise im Arbeitsrecht zur Verfügung.

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IP/IT

Medien sind allgegenwärtig. Elektronische Medien prägen den Alltag eines Jeden. Wer hat nicht schon einmal von einer dieser berüchtigten Abmahnungen wegen vermeintlich unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gehört? Sie erhalten in solchen, durchaus für den privaten Alltag lästigen Fällen die notwendige professionelle Beratung und Vertretung.

Vor allem aber liegt unser Augenmerk auf der Wertschöpfung aus kreativem Schaffen. Sei es zum Markenschutz für Ihr Unternehmen oder der erfolgreichen Platzierung eines Werks am Markt. Für jeden Urheber ist das eigene Werk, die eigene Schöpfung, ein ganz besonderes Element – ein „Werk“ eben. Dieses Werk soll einen geordneten Weg gehen und bei aller künstlerischer Wertschätzung auch zur Wertschöpfung beitragen. Dafür bedarf es kluger Verträge und nicht zuletzt eines breiten Marktverständnisses des jeweiligen Mediums. Unsere professionelle Expertise im Medienrecht bietet Ihnen die erforderliche Sicherheit und Souveränität gegenüber Ihren Vertragspartnern. Etablierte Player auf dem publizistischen Markt verlassen sich auf unsere Expertise in Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung und in Honorarfällen. Wir schätzen die Kunst Wert.

Gleiches gilt für den Schutz der Persönlichkeit. „Wir können auch anders“, wenn es darum geht, Allgemeine Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten schlagkräftig und schnell zu schützen, gleich ob im Äußerungsrecht, Presserecht oder im Falle von Verletzungen von anderen Rechten. Die gute Reputation ist wesentlich für Privatpersonen und für Unternehmen gleichermaßen. Oft sind Reputationsschäden sehr nachhaltig, bekanntlich erkennt der Volksmund: „Irgendwas bleibt immer hängen“. Um den guten Ruf in rechtlicher Hinsicht zu schützen, bedarf es professionellen und entschlossenen Handelns. Wir sprechen mit Ihnen über die Erfolgsaussichten und setzen Ihr Recht durch.

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Öffentliches Recht

„Sehr geehrte(r)…, hiermit ordne ich an, dass… wird festgesetzt. …Rechtsbehelfsbelehrung“

Wer solche oder ähnliche Formulierungen in einem Schreiben aus dem Briefkasten fischt, hat wahrscheinlich einen behördlichen Bescheid erhalten. Sofern Sie Einwendungen zum Sachverhalt oder der verhängten Maßnahme haben, sind strenge Fristen zu beachten, sonst erwächst ein Bescheid in Bestandskraft und entzieht sich grundsätzlich der rechtlichen Überprüfung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich beraten. Verwaltungsrecht ist zu einem Großteil Landesrecht und ist daher inhaltlich sehr vielfältig. Nicht selten liegt der rechtliche Schwerpunkt anderswo, als das eigene Empfinden meint. 

Außer der Vertretung bzw. Betreuung von Einzelpersonen stehen wir auch Unternehmen, Vereinen sowie Stiftungen, Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Kommunen und Behörden zur Seite. So unterstützen wir z.B. Kommunen bei der Bauleitplanung, beraten in kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie in schwierigen Verwaltungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen.

Dienstrechtlichen Problemen gehen wir mit ihrer Tiefe in das Beamtenverfassungsrecht nach. Hierzu gehören insbesondere beamten- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten, aber auch Fragen des Personalvertretungsrechts. Unsere Dienste bieten wir dabei allen behördlichen Bereichen, und zwar einschließlich der ministerialen Ebene an. Da Dienstrecht und Strukturen des öffentlichen Dienstes eng miteinander verzahnt sind, sind wir auch bei der Erarbeitung von Organisationskonzepten behilflich.

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Notariat

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Ihm sind vor allem mit der Beurkundungszuständigkeit hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Die örtliche Lage der Notarstellen ist gesetzlich geregelt. So ist garantiert, dass notarielle Amtstätigkeiten flächendeckend und gleichmäßig verteilt verfügbar sind. Die durchschnittliche Entfernung zu einer Notarstelle beträgt in allen Gemeinden Deutschlands zwischen 7 und 8 km. Notarinnen und Notare sind insbesondere nicht nur in Ballungsräumen tätig, sondern auch und gerade in allen ländlich geprägten Gebieten Deutschlands. Denn Notarstellen sieht der Gesetzgeber überall dort vor, wo Bedarf nach vorsorgender Rechtspflege und Beratung besteht. Und das ist auch in Ihrer Nähe der Fall.

Die vorsorgende Rechtspflege durch Notarinnen und Notare dient dem Schutz unerfahrener und ggf. ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung mit dem Ziel der Herstellung von Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck der Streitvermeidung. Die Notarinnen und Notare haben den Willen der Beteiligten zu erkunden. Auf Basis der so ermittelten Tatsachen und Umstände wirken Notarinnen und Notare auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. 

Wird eine Einigung erzielt,  legt der Notar das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag dann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit sind folgende Bereiche: Immobilienrecht (z.B. Grundstückskaufvertrag, Eigentumswohnung, Haus, Gewerbegrundstück, Bauträgervertrag, Grundschuld, Erbbaurechte, Projektentwicklung, Teilungserklärung und vieles mehr); Erbrecht (z.B. Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Ausschlagung einer Erbschaft, Nachlassauseinandersetzung und vieles mehr); Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoptionsantrag, General- und Vorsorgevollmacht und vieles mehr); Gesellschaftsrecht (z.B. Unternehmensgründung (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG), Einbringungsvertrag, Anteilsübertragung, Beteiligungsvereinbarung, Umwandlungen (z.B. Verschmelzung, Spaltung), Unternehmenskauf, Anmeldungen zum Handelsregister und vieles mehr).

Dr. Joachim Krech (Kooperationspartner)

Rechtsanwalt Dr. Joachim Krech führt seine Kanzlei in Schwerin. Er betreut im Rahmen einer freien Kooperation zugleich die dortige Zweigstelle der Kanzlei Klahn & Partner Rechtsanwälte mbB.

Dr. Joachim Krech studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte den Referendardienst in Schleswig-Holstein. Nach dem Assessorexamen im Jahre 1980 war er zunächst als Rechtsanwalt in einer Lübecker Kanzlei angestellt und erlangte 1984 mit der Promotion zum verfassungsgeschichtlichen sowie verfassungsrechtlichen Thema „Das Schleswig-Holsteinische Staatsgrundgesetz vom 15. September 1848“ den Grad eines Doktors der Rechte. Von 1983 bis 1985 war Dr. Krech als Richter beim Verwaltungsgericht in Schleswig tätig. Es folgten Einsätze als Rundfunkreferent, Chef des Protokolls in der Kieler Staatskanzlei und als stellvertretender Direktor der schleswig-holsteinischen Landesmedienanstalt. Seit 1991 war er im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern als Leiter verschiedener Abteilungen für die Bereiche Bauleitplanung/Bauordnungsrecht, Gesetzgebung und öffentliches Dienstrecht sowie für zentrale Dienste wie u.a. das Personalwesen und IT-Angelegenheiten der Landesregierung verantwortlich. Im Jahre 2009 wurde Dr. Krech zudem zum ständigen Vertreter des Staatssekretärs berufen. Zum 1. November 2016 ist er aus dem aktiven Beamtendienst ausgeschieden, um sich als Rechtsanwalt wieder verstärkt juristischen Aufgaben zuwenden zu können.

Darüber hinaus ist Dr. Krech seit 1994 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes von Mecklenburg-Vorpommern und prüft in beiden Examina auf den Gebieten des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts. Im Übrigen war er über mehrere Jahre als Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an den Universitäten Kiel, Rostock und Erfurt tätig. Des Weiteren hat er mehrere juristische Beiträge u.a. zum Medien- und Beamtenrecht veröffentlicht. Seine besonderen Erfahrungen und Schwerpunkte liegen außer in diesen Gebieten im öffentlichen Baurecht, in verfassungsrechtlichen Fragen und in Angelegenheiten des Vertrags- und Gesellschaftsrechts.

Wolf Dietrich Witte

Der im Jahr 1977 geborene Rechtsanwalt Witte absolvierte nach dem Abitur 1996 seinen Wehrdienst im damaligen Wehrbereichskommando in Kiel. Er studierte anschließend an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen folgte das Referendariat am Landgericht Paderborn und der dortigen Staatsanwaltschaft.

Nach der zweiten Staatsprüfung arbeitete Rechtsanwalt Witte zunächst für die Deutsche Anwalt und Notarversicherung und als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht in Stadthagen. Seit Jahr 2010 ist er Rechtsanwalt in Mölln. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Mietrechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrechts tätig. Außerdem hat er die notarielle Fachprüfung absolviert.

Herr Witte ist begeisterter Sportler und engagiert sich ehrenamtlich in verschiedenen Vereinen. Er ist mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Mölln heimisch.

Michael Gebhardt

Rechtsanwalt Michael Gebhardt wurde in Lüneburg geboren. Er absolvierte sein Abitur in Bremen und verpflichtete sich anschließend als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach dem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Nach dem Assessorexamen im Jahr 1988 folgte eine Tätigkeit als Hochschulassistent an der Universität in Kiel.

Nach zunächst einer anwaltlichen Tätigkeit in Preetz, ist er seit 1989 in Mölln als Rechtsanwalt tätig. 1994 folgte die Bestellung zum Notar. Rechtsanwalt Gebhardt ist seit 2004 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Thomas Klahn

Thomas Klahn wurde in Mölln geboren und besuchte bis zum Abitur die Lauenburgische Gelehrtenschule in Ratzeburg. Er studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der Freien Universität in Berlin und der Christian-Albrechts Universität in Kiel. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung absolvierte er seinen Referendardienst in Schleswig – Holstein. Nach dem Assesorexamen erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1983.

Thomas Klahn war danach als angestellter Rechtsanwalt in Mölln sowie in einer Praxis beim Oberlandesgericht in Celle tätig. Die Eröffnung der eigenen Kanzlei in seiner Heimatstadt Mölln erfolgte im Jahr 1988. Die Bestellung zum Notar erfolgte im Jahr 1991.

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich der notariellen Tätigkeit liegen im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt in den Bereichen des Vertragsrechts, des privaten und öffentlichen Baurechts, des Kommunalrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts.